Organisatorisches

Öffnungszeiten

 

Montag - Donnerstag 7:30 Uhr - 17:00 Uhr

Freitag 7:30 Uhr - 16:00 Uhr

Tägliche Kernzeit von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr

 

 

Betreuungsplätze

Wir können bis zu 75 Plätze für Kinder im Alter von 3-6 Jahren in drei alters- und geschlechtsgemischten Gruppen anbieten.

 

 Anmeldung/ Platzbelegung

Aktuell können wir leider keine weiteren Kinder aufnehmen.

Die Anmeldung für einen KIGA-Platz erfolgt ausschließlich über den kita-finder.

Zu Beginn eines Kalenderjahres bieten wir interessierten Eltern einen Tag der offenen Tür an, an dem sie sich einen persönlichen Eindruck verschaffen können.

Wenn die Zahl der Anmeldungen die freien Plätze überschreitet, kommen folgende Platzvergabekriterien zum Tragen:

- Zugehörigkeit zur Pfarrei St. Achaz

- Geschwisterkinder, deren große Geschwister noch im KIGA sind oder

im September in die Schule kommen

- Alter des Kindes (Kind wird frühestens in dem Monat aufgenommen,

in dem es drei Jahre alt wird)

- soziale Dringlichkeit (z.B. alleinerziehende Mütter oder Väter, zwingende berufliche Tätigkeit, Vorschulkind war noch in keiner Einrichtung etc.)

- Buchungszeit

Grundsätzlich stehen wir allen Religionen gegenüber offen und wir nehmen auch Kinder anderer Religionen oder nicht getaufte Kinder auf. Wir wünschen uns von allen Eltern, dass sie der christlich orientierten Werteerziehung der Kinder im KIGA offen gegenüber stehen und den Kindern das Mitfeiern der Feste ermöglichen.

 

Beiträge

 

Stand September 2024

 

 

3 – 4 Std.  -  38 Euro

 

4 – 5 Std.  -  48 Euro

 

5 – 6 Std.  -  58 Euro

 

6 – 7 Std.  -  69 Euro

 

7 – 8 Std.  -  79 Euro

 

8 - 9 Std.  -  90 Euro

 

über 9 Std.  -  100 Euro

 

 Der tatsächliche Elternbeitrag nach Abzug des Zuschusses beträgt 0 Euro.

 

 

Der Elternbeitragszuschuss wird nur Kindern gewährt, die ab dem 01.09. eines Kitajahres schon 3 Jahre alt sind. Für die Kinder, die danach 3 Jahre alt werden, ist die Grundgebühr ein Kitajahr lang zu entrichten.

  

Gebühren für die Verpflegung der Kinder werden nach wie vor erhoben. Das bisherige Essens- und Getränkegeld wird in einem Betrag zusammengefasst.

Somit sind ab 01.09.2024 pauschal pro Monat € 130,-- Verpflegungsgeld zahlbar.